Die Bewerbung für die Exzellenzstipendien der Schweizer Regierung (Forschung, Doktorat, Kunst) läuft. Die Fristen hängen vom Land ab: Für Marokko endet sie am 10. November 2026.
Die Swiss Government Excellence Scholarships werden von der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation vergeben. Für das Studienjahr 2027–2028 gibt es drei Wege: Forschungsstipendien von 6 bis 12 Monaten, Doktoratsstipendien von 12 Monaten, die bis auf 36 Monate verlängert werden können, sowie einjährige Master-Kunststipendien, die nur für Bewerbende aus einer begrenzten Länderliste offenstehen. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten 2.450 CHF pro Monat für den grundlegenden Lebensunterhalt, und das Programm steht Staatsangehörigen von über 180 Ländern offen. Postdoc-Stipendien werden ab 2027/28 nicht mehr vergeben, und die Zahl der Stipendien wird reduziert, sodass mit starker Konkurrenz zu rechnen ist.
Die offiziellen Regeln sind konkret. Bewerbende für Forschung oder Doktorat benötigen bis zum 31. Juli 2027 (ETH Zürich: 30. Juni 2027) einen Masterabschluss oder Gleichwertiges, müssen nach dem 31. Dezember 1991 geboren sein, einen detaillierten Forschungsplan einreichen und ein Unterstützungsschreiben einer Professorin oder eines Professors einer Schweizer Institution beilegen, denn die Suche nach einer Betreuung liegt bei den Bewerbenden selbst. Vorrang haben Personen, die noch nicht in der Schweiz studiert oder geforscht haben, und wer bereits in der Schweiz lebt, muss am oder nach dem 1. August 2026 eingereist sein. Zusätzlich zum Monatsbetrag erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Nicht-EU/EFTA-Staaten die Krankenversicherungsprämien und eine Rückflugpauschale; alle erhalten einmalig 600 CHF für die Mietkaution sowie ein Halbtax-Abonnement. Studien- und Semestergebühren, Konferenz- und Feldforschungskosten werden nicht übernommen.
Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-Portal Grants Online (GO ESKAS) einzureichen, nie per E-Mail oder Post, und es fällt keine Bewerbungsgebühr an. Die Frist hängt vom Herkunftsland ab: Laut der am 26. Oktober 2026 veröffentlichten offiziellen A–Z-Länderliste endet die Einreichfrist für Marokko am 10. November 2026 um 23:59 Uhr Schweizer Zeit, Algerien und Ägypten sind mit dem 13. bzw. 10. November 2026 aufgeführt. Prüfen Sie vor dem Start die Zeile Ihres Landes, die auch die verfügbaren Stipendienarten und die Kontaktdaten der Schweizer Vertretung nennt. Beginn der Stipendien wäre der 1. September 2027. Das Staatssekretariat warnt vor gefälschten Angeboten im Namen der Regierung: Zahlen Sie niemals Geld und nutzen Sie nur die offiziellen SBFI-Seiten oder sgs@sbfi.admin.ch.



